Der Energieausweis. Ein MUSS für alle Gebäude. Bei Vermietung und Verkauf.

Leistungen

Wird ein Gebäude oder eine Wohnung vermietet, verkauft oder neu errichtet muss ein Energieausweis vorliegen.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? Wir erläutern Ihnen die Unterschiede und Rechtsgrundlagen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

  • Ermittlung der notwendigen Ausweisart
  • Angebotserstellung
  • Datenaufnahme vor Ort
  • Erstellung des benötigten Ausweises
Beispiel: Berechnung Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Icon: Bedarfsausweis

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis ist der Standard. Er gibt den Energiebedarf des Gebäudes im aktuellen Zustand wieder. Es wird die Gebäudehülle und die vorhandene Heiztechnik vor Ort begutachtet und erfasst.

  • Für alle Gebäude zugelassen
  • Ergebnis unabhängig des Nutzerverhaltens
  • Detaillierte Datenerfassung
  • Vorschläge für Sanierungen
Icon: Verbrauchsausweis

Verbrauchsausweis

Ein Verbrauchsausweis kann ausschließlich unter gewissen Grundvoraussetzungen erstellt werden. Diese klären wir mit Ihnen vorher ab.

  • Nur in Ausnahmefällen erstellbar
  • Durch Nutzerverhalten/Leerstände beeinflusst
  • Geringere Aussagekraft
  • Geringerer Aufwand

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Lars Roedig
Gebäudeenergieberater (HWK)
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